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Die Scheidung ist rechtskräftig, die erste Erleichterung verflogen — und dann flattert ein Anwaltsschreiben ins Haus, das Unterhalt für die vergangenen Monate fordert. Oder umgekehrt: Sie haben selbst monatelang keinen Unterhalt erhalten und fragen sich, ob Sie die ausgefallenen Zahlungen noch nachholen können. Beides ist möglich, aber nur innerhalb enger gesetzlicher Grenzen.

Die Koffer sind gepackt, der Auszug ist vollzogen — und sofort stellt sich die Frage: Wer zahlt wem jetzt eigentlich wie viel? Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt werden häufig verwechselt, obwohl sie grundverschieden sind: Sie greifen zu unterschiedlichen Zeitpunkten, haben unterschiedliche Voraussetzungen und enden unter unterschiedlichen Bedingungen.
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